Reiki in Franken - Ausbildung zum Reiki Meister und Einweihung  
 
Reiki Honorare Kosten
(c) Bernd Kasper - pixelio.de
:: HONORAR ::
"Der Beginn ist der wichtigste Teil jeder Arbeit." (Plato)

Die Reiki-Energie ist immer und für jedes Lebewesen gratis! Sie bezahlen mich für die Zeit, die ich mir nur für Sie nehme. Ein persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen und zur Beratung über meine Möglichkeiten in Bezug auf Ihr individuelles Problem, oder Ihren Wunsch ist vorab immer kostenlos und unverbindlich möglich (Dauer max. 30 Minuten)!

Leider bin ich gezwungen meine Preise nun auch ab Januar 2024 um 10% zu erhöhen. Dies ist die erste Preissteigerung seit Beginn meiner Reiki-Seminare (2011) und auch erst die zweite Preisanpassung der Reiki-Behandlungen, seit Eröffnung meiner Praxis im April 2009.


Reiki Grundbehandlung
(jede 5.te kostenfrei):
EUR 90,-

Angebot: 4 Grundbehandlungen:
(für 1 Person, innerhalb 10 Werktage)

EUR 280,-

Für meine Reiki-Schüler rabattiert
(jede 5.te kostenfrei):

EUR 72,-

Angebot Reiki Schüler: 4 Grundbehandlungen:
(für 1 Person, innerhalb 10 Werktage)

EUR 225,-

Reiki Ausbildung Grad 1
(Kopf-, Hand- und Fußeinweihungen):


Reiki Ausbildung Grad 2
(Kopf-, Hand- und Fußeinweihungen):
EUR 275,-


EUR 495,-

Seminar-Wiederholung
(ohne Einweihung eigene Schüler):


Seminar-Wiederholung Grad 1
(ohne Einweihung Fremd-Schüler):


Seminar-Wiederholung Grad 1
(inkl. Fußeinweihungen Fremd-Schüler):
EUR 0,-


EUR 110,-


EUR 220,-


 Flexible Termine nach Vereinbarung
 Diskretion ist selbstverständlich
 Vorträge und Kursgebühren, sowie aktuelle Termine auf Anfrage
Reiki Grundbehandlung

!!! WICHTIGER RECHTSHINWEIS: !!!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit nicht die eines Arztes ersetzt! Meine Tätigkeit als Reiki-Behandler grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes oder des Heilpraktikers ab, indem keine Diagnosen gestellt oder Medikamente verabreicht werden. Es werden von mir keine Leiden mit medizinischer Erfordernis oder Hintergrund behandelt. Sollten Sie sich zur Zeit wegen irgendeines Leidens in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Absprache mit Ihrem Arzt!

Am 02. März 2004 hat des Bundesverfassungsgericht (AZ: 113vR 784 / 03) entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.




IMPRESSUM | Datenschutz